Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten allgemein für die Teilnahme an der AI24 – The Lamarr Conference (Zukunftskongress Logistik 2024) welche vom 04.09.2024 bis zum 05.09.2024 in den Westfalenhallen Dortmund stattfindet (für eine genaue Ortsbeschreibung siehe https://www.lamarr-conference.org/ ).
Maßgeblich ist stets die im Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung der Teilnahmebedingungen. Die Teilnahmebedingungen können per E-Mail unter ai24@lamarr-institute.org angefordert werden und auf der Anmeldeseite heruntergeladen werden.
Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmenden wird ausdrücklich widersprochen; diese finden nur dann Anwendung, wenn eine Einbeziehung vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
2. Registrierung für Teilnehmer*innen
Mit der Anmeldung und der Entrichtung der Teilnahmegebühr für AI24 – The Lamarr Conference (Zukunftskongress Logistik 2024) haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
- Teilnahme an der Konferenz an beiden Tagen
- Teilnehmerverzeichnis (bei expliziter Einwilligung dort genannt zu werden)
- Mittagessen
- Erfrischungen (Kaffee, Tee, Kaltgetränke)
3. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr am gesamten Kongress beträgt pro Person € 190,- inkl. der gesetzl. geltenden MwSt.
4. Anmeldeverfahren
Verwenden Sie für Ihre Anmeldung die Anmeldemöglichkeit im Internet unter https://www.lamarr-conference.org/ bzw. https://www.zukunftskongress-logistik.de/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ai24@lamarr-institute.org
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen an und bestätigen die Kenntnisnahme.
Nach erfolgreicher Anmeldung und der Entrichtung der Teilnahmegebühr erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, sowie ein Ticket (Barcode mit Print-at-Home Funktion) und eine Rechnung des von uns mit dem Inkasso beauftragten Unternehmens (Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH).
5. Zahlungsfristen und -bedingungen
Der Veranstalter hat das Recht, die Rechnungsstellung, die Abwicklung der Zahlung und die Termin- oder Zahlungsüberwachung an andere Firmen zu übertragen, die dann in den beschriebenen Angelegenheiten im Auftrag des Veranstalters handeln.
6. Stornierung
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Stornierungen in Textform an ai24@lamarr-institute.org erfolgen müssen. Stornierungseingänge werden bis zum Beginn der Konferenz berücksichtigt (danach gilt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin als nicht erschienen). Bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Im Verhinderungsfall kann ein Ersatzteilnehmer in Textform an benannt werden.
7. Foto- und Filmrechte
Auf der Veranstaltung werden Foto- und Filmaufnahmen getätigt. Die können im Zusammenhang mit der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit über die Veranstaltung auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der TU Dortmund, des Lamarr-Institut (und dessen Partnerinstitutionen) sowie der lokalen und internationalen Presse veröffentlicht werden, um über diese Veranstaltung öffentlichkeitswirksam zu informieren.
Die Bildrechte liegen ausschließlich beim Veranstalter.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden. Sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen wollen, so melden Sie dies bitte unverzüglich vor Ort am Helpdesk oder im Vorfeld per E-Mail an ai24@lamarr-institute.org
8. Teilnehmer*innenliste
Den Teilnehmer*innen des Kongresses wird eine Teilnehmer*innenliste zur Verfügung gestellt, die Titel, Vorname, Name und Unternehmen enthält. Bei der Anmeldung können die Teilnehmenden explizit einwilligen in dieser Liste geführt zu werden.
9. Haftung
Mögliche Schadensersatzansprüche sind bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, im Fall von einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftung von Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern durch das Verhalten eines/einer Teilnehmenden einem/einer anderen Teilnehmenden, einem Dritten oder dem Veranstalter selbst ein Schaden entsteht, stellt der/die den Schaden verursachende Teilnehmende*r den Veranstalter von jeder Haftung frei. Das gilt auch für den Fall, in dem ein/eine Teilnehmende*r Rechte Dritter verletzt und der Dritte aufgrund dieser Rechts- oder Rechtsgutsverletzung einen Anspruch gegen den Veranstalter geltend macht.
Zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, sofern dieser/diesem ein Parkplatz oder sonstiger Abstellplatz zur Verfügung gestellt wird. Eine Überwachungspflicht von Seiten des Veranstalters besteht nicht für Pkws, Fahrräder, eBikes, Motorräder oder sonstige Beförderungs- und Transportmittel. Insbesondere besteht bei einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen dieser Beförderungs- und Transportmittel auf dem Parkplatz oder auf den sonstigen Abstellplätzen kein Anspruch gegen den Veranstalter.
Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referent*innen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
10. Urheberrecht
Der Veranstalter ist alleinige Inhaber aller Rechte an der Veranstaltung und der im Rahmen des Kongresses zur Verfügung gestellten Materialen, soweit nicht Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechte oder sonstige Rechte einem anderen Rechteinhaber gesetzlich oder vertraglich zugeordnet sind.
Durch die Teilnahme an der Veranstaltung werden den Teilnehmenden grundsätzlich keine Rechte übertragen. Insbesondere ist grundsätzlich die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Weitergabe an Dritte, Fotografie und sonstige Bildaufnahme der jeweiligen Veranstaltung und von zur Verfügung gestellten Materialen sowie eine etwaige Tonaufnahme ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
Insbesondere für die Darstellung, Wiedergabe, Darbietung und Verbreitung von Fremdmaterialen ist ausschließlich der/die jeweilige Referent*in verantwortlich; sofern dadurch Rechte Dritter verletzt werden, sind der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht haftbar.
11. Sonstiges
Alle Werbeaktivitäten, die vom Veranstalter nicht ausdrücklich genehmigt sind, werden untersagt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.
Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor.
12. Datenschutz
Das Veranstalterkonsortium und deren Dienstleister behandeln Ihre Daten vertraulich und werden diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und erklären sich insbesondere auch damit einverstanden, dass Ihre veranstaltungsrelevanten, persönlichen Daten sowie die Daten zu dem von Ihnen benannten Unternehmen im Teilnehmer*innenverzeichnis und auf dem Namensschild für diese Veranstaltung veröffentlicht werden.
13. Schlussbestimmungen
Zwischen den Veranstaltern und den Teilnehmenden bestehen keine Nebenabreden, welche im Übrigen der Schriftform bedürfen. Dies gilt auch für weitere Änderungen und eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
Sollte eine Klausel oder ein Teil dieser Klauseln unwirksam sein, wird die Unwirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
Dortmund, Juni 2024
gez.
Die Veranstalter von „AI24 – The Lamarr Conference“
Technische Universität Dortmund